Bezahlter Urlaub in Frankreich

In Frankreich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 2 ½ Arbeitstage (2,5 jours ouvrables) bezahlten Urlaubs (congés payés) für jeden Monat effektiv geleisteter Arbeit (travail effectif).
Da ein Monat 24 Arbeitstage hat, hat jeder Arbeitnehmer insgesamt 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

Als effektive Arbeitszeiträume (périodes de travail effectif) zählen folgende Abwesenheitsperioden:

  • bezahlter Urlaub
  • Ruhezeit
  • Mutterschaftsurlaub
  • Bildungsurlaub

Arbeitstage sind alle Wochentage bis auf den Sonntag und die gesetzlichen Feiertage.
Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber das Urlaubsdatum und die Urlaubsreihenfolge, unter Berücksichtigung des Familienstandes des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss mindestens einen Monat vor Urlaubsbeginn informiert werden.

Für die Berechnung des Urlaubsentgelts gibt es zwei Möglichkeiten.

Dabei muss immer die günstigste Lösung für den Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Entweder den normalen Lohn, den der Arbeitnehmer in der Urlaubszeit bekommen hätte oder 1/10 des gesamten verdienten Bruttolohns (Lohn + Geldprämien + Zulage) des Referenzzeitraums (vom 1. Juni – bis zum 31. Mai).