Die vereinbarte Beendigung des Arbeitsvertrages – Rupture conventionnelle du contrat de travail

Wenn der Arbeitnehmer sich vom Arbeitsvertrag lösen möchte, ohne zu kündigen, kann er auf die vereinbarte Vertragsaufhebung zurückgreifen.

Es bedarf zunächst wie beim Kündigungsverfahren ein Vorgespräch mit dem Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer kann sich von einem Mitglied des Betriebsrates, einem Personalvertreter, einem Gewerkschaftsvertreter oder jeglichem anderen Arbeitnehmer des Unternehmens unterstützen lassen.
Nur wenn der Arbeitnehmer unterstützt wird, kann es der Arbeitgeber auch.

Die Vereinbarung enthält zwangsläufig folgende Angaben:
Betrag der Entschädigung, Beendigungsdatum, Unterschrift der Vertragsparteien…

Zum Zweck der vereinbarten Beendigung des Arbeitsvertrages gibt es ein auszufüllendes Formular.
Ab der Vereinbarungsunterzeichnung kann jede Partei innerhalb von 15 Tagen per Einschreiben mit Empfangsbescheinigung die Vereinbarung widerrufen.

Nach Ablauf dieser Frist muss entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer eine Beglaubigung dieser Vereinbarung beim zuständigen „Directeur Départemental du Travail“ (Departementbeauftragter für Arbeit) beantragen.
Diese Behörde hat dann 15 Werktage, um zu überprüfen, ob der Antrag zulässig und gültig ist. Die Zustimmung kann stillschweigend erfolgen.

Eine Anfechtung ist innerhalb 12 Monate vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen.