Schon vor, aber spätestens ab dem ersten Tag der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Frankreich ist das gesetzlich vorgeschriebene französische Sozialversicherungssystem zu beachten.
Einer der wesentlichen Unterschiede zum deutschen Recht ist die französische „Zwangsversicherung“, d.h. eine Befreiung von der gesetzlichen Sozial- bzw. Krankenversicherung ist nicht vorgesehen.
Je nach Position des Arbeitnehmer – z.B. leitende Angestellte sog. „cadres“ – hat der Arbeitgeber Zusatzpflichtversicherungen abzuschließen.
KESTING hilft Ihrem Unternehmen dabei, die französischen Vorschriften zu beachten und sie auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse anzuwenden und in der monatlichen Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.
Wir kümmern uns um die An- und Abmeldung Ihrer Arbeitnehmer in Frankreich und unterstützen Sie u.a. bei Fragen zur Lohnfortzahlung, Arbeitsunfällen, Zusatzversicherungen etc.